
STROM
Mess- und Zählwesen
Mit der der Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann der Messstellenbetrieb und die Messung durch Dritte erfolgen.Vorraussetzung dafür ist der Abschluss eines entsprechenden Messstellenoder Messrahmenvertrages nach der Messzugangsverordnung (MessZV), die auch den Mindestinhalt der Verträge regelt.
Die Verträge der Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH entsprechen den Musterverträgen der Bundesnetzagentur (Beschluss BK6-09-034). Die jeweiligen Anlagen sind netzbetreiberindividuell und sind ebenfalls nachfolgend veröffentlicht.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber für konventionelle Messeinrichtung
Die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH sind Messstellenbetreiber für konventionelle Messeinrichtungen i.S.v. § 2 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen
Die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH haben die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen nach § 43 MsbG auf die Energie Südpfalz Shared Service GmbH Landau bis zum 31.10.2019 übertragen. Weitere Informationen sowie Preisblätter finden Sie auf der Homepage der Energie Südpfalz Shared Service GmbH. Wenn Sie zur Homepage der Energie Südpfalz Shared Service GmbH wechseln möchten klicken Sie hier.
Ab 01.11.2019 sind die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH Grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Messtellenbetrieb für intelligente Messysteme und moderne Messeinrichtungen nach § 43 MsbG. Weitere Informationen sowie das Preisblatt finden Sie nachfolgend.
Entgelte für den Messstellenbetrieb 2019
Entgelte für den Messstellenbetrieb 2020
Messstellenrahmenvertrag
Messrahmenvertrag
Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetrieb
Anlage 1 Bestandslisten der Messstellen
Anlage 2 Technische Mindestanforderungen
Anlage 3 Datenumfang und Datenqualität
Anlage 4 Ansprechpartner
Anlage 5 An- und Abmeldung